Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
Hannover, den 15.01.2023